Niemand beschäftigt sich gern mit den unangenehmen Seiten des Lebens.
Doch ein Unfall, eine Krankheit oder schlicht das Älterwerden können dazu führen,
dass man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Damit in einem solchen Fall trotzdem alles in Ihrem Sinne entschieden wird,
ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen – mit klaren, rechtssicheren Dokumenten.
Gemeinsam mit unserem Partner MetaMed Law, einem Spezialisten für Gesundheits-
und Vorsorgethemen mit über 35 Jahren Erfahrung, unterstützen wir Sie dabei, Ihre
persönlichen Vorsorgeunterlagen zu erstellen – ohne Zusatzkosten, Wartezeit oder Selbstbeteiligung.
Diese Leistung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Württembergischen bereits enthalten.
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, können selbst enge Angehörige im Ernstfall keine
rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen für Sie treffen – nicht einmal bei
alltäglichen Angelegenheiten wie Vertragskündigungen, Bankgeschäften oder
Anträgen bei Krankenkassen.
In diesem Fall bestimmt das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer – oft eine
fremde Person. Wer selbstbestimmt bleiben möchte, sollte also rechtzeitig handeln.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Sie handeln dürfen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Sie umfasst Vermögens-, Versicherungs-, Steuer-, Gesundheits- und Rechtsangelegenheiten.
Der Bevollmächtigte kann zudem Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen
gegenüber Ärzten und Behörden durchsetzen.
(Tipp: Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind.)
Hier legen Sie fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen
oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
So behalten Sie Ihre Selbstbestimmung – auch in schwierigen Situationen.
Falls keine Vorsorgevollmacht existiert, legt dieses Dokument fest, wer vom Gericht als
Betreuer eingesetzt werden soll – oder wer auf keinen Fall.
Damit sichern Sie Ihre persönlichen Vorstellungen auch im gerichtlichen Betreuungsfall ab.