Vollmachten & Verfügungen

Selbstbestimmt – auch dann, wenn Sie es selbst nicht mehr können

Niemand beschäftigt sich gern mit den unangenehmen Seiten des Lebens.

Doch ein Unfall, eine Krankheit oder schlicht das Älterwerden können dazu führen,

dass man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

 

Damit in einem solchen Fall trotzdem alles in Ihrem Sinne entschieden wird,

ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen – mit klaren, rechtssicheren Dokumenten.

 

Gemeinsam mit unserem Partner MetaMed Law, einem Spezialisten für Gesundheits-

und Vorsorgethemen mit über 35 Jahren Erfahrung, unterstützen wir Sie dabei, Ihre

persönlichen Vorsorgeunterlagen zu erstellen – ohne Zusatzkosten, Wartezeit oder Selbstbeteiligung.

Diese Leistung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung der Württembergischen bereits enthalten.

Warum rechtzeitige Vorsorge so wichtig ist

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, können selbst enge Angehörige im Ernstfall keine

rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen für Sie treffen – nicht einmal bei

alltäglichen Angelegenheiten wie Vertragskündigungen, Bankgeschäften oder

Anträgen bei Krankenkassen.

 

In diesem Fall bestimmt das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer – oft eine

fremde Person. Wer selbstbestimmt bleiben möchte, sollte also rechtzeitig handeln.

Diese Vorsorgeverfügungen sind besonders wichtig

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Sie handeln dürfen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Sie umfasst Vermögens-, Versicherungs-, Steuer-, Gesundheits- und Rechtsangelegenheiten.

Der Bevollmächtigte kann zudem Ihren in der Patientenverfügung festgelegten Willen

gegenüber Ärzten und Behörden durchsetzen.

 

(Tipp: Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind.)

Patientenverfügung

Hier legen Sie fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie wünschen

oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.

So behalten Sie Ihre Selbstbestimmung – auch in schwierigen Situationen.

Betreuungsverfügung

Falls keine Vorsorgevollmacht existiert, legt dieses Dokument fest, wer vom Gericht als

Betreuer eingesetzt werden soll – oder wer auf keinen Fall.

 

Damit sichern Sie Ihre persönlichen Vorstellungen auch im gerichtlichen Betreuungsfall ab.


Weitere Vorsorgeunterlagen im Überblick

Im KomfortSchutz

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Testament

Im PremiumSchutz zusätzlich

  • Sorgerechtsverfügung
  • Bestattungsverfügung
  • Haustierverfügung
  • Digitaler Nachlass

Unser Versprechen: 

Wir antworten dir innerhalb von 24 Stunden wenn du uns über das Kontaktformular unserer Homepage oder per WhatsApp kontaktierst. 

 

Duzen oder Siezen?

Die Ansprache auf unserer Homepage und auf unseren Sozial-Media-Kanälen ist "DU". Wenn es das "SIE" im persönlichen Gespräch sein soll, reicht ein kurzer Hinweis.